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Asservate Waffen
Waffenrecht
Hier erhalten Sie Informationen zum Waffenrecht und zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.

Der Besitz von Schusswaffen bedarf einer behördlichen Genehmigung. In der Regel wird diese Genehmigung nur an Jäger, Sportschützen und im Erbfall erteilt.
Für die Beantragung einer Genehmigung als Sammler oder für sonstige Zwecke sind weitergehende Voraussetzungen erforderlich.

Grundsätzliche Informationen zum Waffenrecht sind im Waffengesetz aufgeführt.

 

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

Ein zur Zeit aktuelles Thema ist die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen.
Hierzu führt die Kreispolizeibehörde bereits umfangreiche Kontrollen bei den Besitzern von Schusswaffen durch.

Um Ihnen eine Hilfe bei der richtigen Auswahl Ihres Waffenschranks bzw. Aufbewahrung Ihrer Schusswaffe geben zu können, sind hier weitere Informationen hinterlegt.

>> Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen <<

 

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