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Diensthund Ausbildung
Diensthunde der NRW-Polizei
Treue Begleiter, unerschrockene Helfer und wahre Supernasen.

Claudia Vogel, LAFP NRW

Die Diensthunde der NRW-Polizei sind ein vielseitiges Einsatzmittel und eine wertvolle Unterstützung in verschiedensten Einsatzlagen. Derzeit arbeiten in den Polizeibehörden in NRW insgesamt 305 Hunde.

Doch wie wird man eigentlich Diensthund bei der nordrhein-westfälischen Polizei? Seit 1988 unterhält die NRW-Polizei eine landeseigene Zucht von Diensthunden der Rasse Malinois, die zu den Belgischen Schäferhunden gehört, beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) NRW in Schloß Holte-Stukenbrock. Zusätzlich können auch andere Rassen wie Deutscher Schäferhund,  Herder (Hollandse Herdershond), Rottweiler, Riesenschnauzer oder Mischlinge durch Ankauf erworben werden. Mithilfe der Diensthundführerinnen und -führer werden die Diensthunde anschließend zunächst auf ihren Einsatz als Schutzhund vorbereitet. Nach ihrer Erstzertifizierung für den Diensthund-Einsatz  können geeignete Hunde auch als Spürhunde weiter fortgebildet und zusätzlich für die Suche nach Rauschgift, Sprengstoffen, genutzten Schusswaffen, Bargeld, Datenspeichern sowie Personen eingesetzt werden. Die Vierbeiner müssen alle 24 Monate im Rahmen einer Zertifizierung ihre Einsatzfähigkeit als Diensthund sowie als Spürhund unter Beweis stellen. Ausnahmen bilden die Sprengstoffspürhunde, die  spätestens alle 15 Monate einen erneuten Nachweis ihrer Supernase erbringen müssen.

Personen aufspüren, Gewalt verhindern

Die Diensthunde der Kreispolizeibehörden kommen insbesondere bei der täglichen Polizeiarbeit zum Einsatz. Sie tragen maßgeblich zu Einsatzerfolgen bei, indem sie zum Beispiel bei Durchsuchungen von Wohnungen, Gebäuden oder Geländeabschnitten versteckte Personen aufspüren, flüchtende Täter stellen oder bei Gewaltdelikten Angriffe auf eingesetzte Polizeikräfte verhindern. Auch bei größeren Tumulten oder gewaltbereiten Gruppen  können die Tiere oft allein durch ihre Präsenz präventiv wirken und Gewalt verhindern. Zusätzlich werden die Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Diensthunden bei Einsätzen aus besonderem Anlass zusammen mit Kräften der Bereitschaftspolizei, etwa bei Fußballspielen, eingesetzt. Sie trennen oder begleiten Störer, sperren Abschnitte und verhindern gewalttätige Übergriffe auf Polizeikräfte.   

Der besondere Riecher

Das LAFP NRW hält zudem zentral in Schloß Holte-Stukenbrock für besondere Einsatzanlässe speziell ausgebildete Leichenspürhunde, Brandmittelspürhunde und Mantrailer-Diensthunde für Einsätze in ganz NRW bereit. Auch Einsätze in anderen Bundesländern sind für die Spürnasen keine Seltenheit. Leichen-, Brandmittel- und Personenspürhunde verfügen über außerordentliche Fähigkeiten.

  • Nach Tötungsdelikten oder Unfällen leisten Leichenspürhunde wertvolle Hilfe bei der Ermittlungsarbeit. Sie sind in der Lage, Leichen- und Blutgeruch sowie mit Blut behaftete Tatwerkzeuge noch Wochen nach der Tat anzuzeigen – auch wenn der Täter versucht hat, Spuren zu beseitigen. Selbst Leichengeruch an Gewässeroberflächen können sie aus einem Boot heraus anzeigen. Ein weiterer Einsatzbereich ist die Suche nach hilflosen, lebenden Personen im Gelände. Ihr Einsatz ist in dicht bewachsenen und unübersichtlichen Geländeabschnitten besonders hilfreich. 
  • Bei einer Vielzahl von vorsätzlich begangenen Brandstiftungen werden flüssige Brandbeschleuniger eingesetzt. Diese Stoffe am Tatort zu finden, ist in der Regel äußerst schwierig, denn technische Geräte können zur Lokalisierung nicht verbrannter Restmengen von Brandbeschleunigern nur punktuell eingesetzt werden. Der Einsatz von Spürhunden ermöglicht dagegen ein flächendeckendes Absuchen der Brandstelle. Brandmittelspürhunde sind an allen relevanten Brandbeschleunigern ausgebildet. Der konkrete Nachweis und der gerichtsfeste Beweis erfolgten anschließend durch ergänzende Laboruntersuchungen der gesicherten Proben.
  • Das Leistungsprofil von Mantrailing Diensthunden umfasst das Aufspüren und Verfolgen der Spur einer vermissten oder gesuchten Person anhand ihres Individualgeruches – möglicherweise auch nach mehreren Tagen über eine Strecke von einigen Kilometern. Aufgrund ihrer besonderen Riechfähigkeit sind diese Supernasen nach sehr intensiver Ausbildung in der Lage, den individuellen Geruch eines einzelnen Menschen wahrzunehmen und von anderen Gerüchen zu unterscheiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand orientieren sich die Hunde dabei maßgeblich an abgestoßenen menschlichen Zellpartikeln, die über die Haut, den Atem oder durch Ausscheidungen in die Umwelt abgegeben und von Bakterien in Gase umgewandelt werden. Geruchsspuren sind bei direktem Kontakt auch auf Gegenstände übertragbar. Die Mantrailer-Hunde sind dabei so konditioniert, dass sie dem Geruch einer bestimmten Person von alt nach frisch folgen, einer Person somit hinterher laufen. Die Auswahl aus einer Vielzahl von menschlichen Gerüchen in der Umwelt treffen die Mantrailer, indem sie unmittelbar vor Beginn der Spürarbeit an einem Gegenstand mit dem Geruch der zu suchenden Person riechen, einem sogenannten Referenzgegenstand.

Leben mit dem Diensthund

Der Diensthund lebt in der Regel mit seiner Diensthundführerin oder seinem Diensthundführer zusammen. Er kann in einem Zwinger in unmittelbarer Wohnungsnähe, aber auch in der Wohnung gehalten werden. Für den sicheren Transport der Tiere während des Dienstes stehen entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung. Diese werden zentral vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW beschafft. Es ist geplant, den Bestand nach und nach auszutauschen und die Behörden langfristig mit Kleinbussen und dazu passenden Doppel- bzw. Dreierboxen für den Transport der Hunde auszustatten.

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