Wie sich dann bei einer Kontrolle vor Ort herausstellte, hatte der 40-jährige Fahrer aus Recklinghausen keine gültige Fahrerlaubnis und befand sich zudem mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen.
Außerdem konnten Drogen bei ihm aufgefunden werden. Vor Ort ergab sich auch der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln. Die Kennzeichen waren nach ersten Erkenntnissen gestohlen worden.
Da vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer der Eigentümer des Autos ist, wurde das Fahrzeug sichergestellt.
Der Recklinghäuser musste für eine Blutprobe mit zur Polizeiwache. Er muss sich in mindestens drei Strafverfahren verantworten.