Verlängerung der Strategischen Fahndung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und von Taschendiebstählen

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Strategische Fahndung
Verlängerung der Strategischen Fahndung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und von Taschendiebstählen
Polizeipräsident Frank Hoever hat die Verlängerung der Strategischen Fahndung zur Bekämpfung von Taschendiebstählen und der Messerkriminalität bis zum 26.10.2025 angeordnet.
PLZ
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Polizei Bonn
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Die Maßnahme war am 01.09.2025 auf Antrag der Direktion Kriminalität der Bonner Polizei zunächst für 28 Kalendertage durch den Behördenleiter genehmigt worden (siehe Pressemeldung vom 29.08.2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/6106908). 

Die Strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.

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