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Behördliches Gesundheitsmanagement der Polizei NRW
Behördliches Gesundheitsmanagement der Polizei (BGMPol) NRW – Rahmenbedingungen für ein sicheres und gesundes Arbeiten.

Unsere Gesundheit ist ein kostbares Gut, welches uns allen und auch mir besonders am Herzen liegt

(Herbert Reul, Grußwort Rahmenkonzeption 2020)

Um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an ein modernes, ganzheitliches und zeitgemäßes BGMPol gerecht zu werden wurde im September 2020 die Rahmenkonzeption und Dienstvereinbarung zum BGMPol NRW verabschiedet.

Insgesamt bilden vier Säulen das Fundament für das vielfältige Handlungsfeld des BGMPol NRW. Hierzu gehören:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Behördliche Gesundheitsförderung (BGF)
  • Psychosoziale Unterstützung (PSU).

Die Gesundheit aller Beschäftigten wird als strategischer Faktor in das Leitbild der Polizei NRW als fester Bestandteil integriert. Von dem Leitgedanken „Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden steht im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Polizei NRW“ ausgehend, wird eine nachhaltige Gesundheitskultur im beruflichen Alltag integriert und ein gemeinschaftliches Handeln in Bezug auf Gesundheit hervorgebracht.

Alle Beschäftigten der Polizei NRW - Polizeivollzugskräfte, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Regierungsbeschäftigte stehen hierbei gleichermaßen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Maßnahmen des BGMPol sind sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientiert ausgerichtet, um Risikofaktoren zu reduzieren, Schutzfaktoren aufzubauen und Gesundheitspotenziale der Beschäftigten zu fördern. Klare Strukturen, Zuweisung von Verantwortlichkeiten und eine zielgerichtete Steuerung verankern das BGM strategisch in den einzelnen Polizeibehörden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110