Mit Beginn des Straßenkarnevals kann man wieder zahlreiche Cowboys, Polizisten oder als Piraten verkleidete Menschen auf den Straßen sehen. Stilecht ist darunter vor allem, wer auf ein möglichst realistisches Kostüm und auf passende Accessoires setzt.
Doch: Wer nicht aufpasst, der kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Auch für Waffenimitate gibt es klare Regeln. Im Gesetz ist klar beschrieben, welche Arten von Spielzeugpistolen erlaubt sind und welche nicht. Je unrealistischer ein Nachbau ist, egal ob es sich um eine Hieb- oder Schusswaffe handelt, desto weniger problematisch ist das Mitführen.
Alles andere, etwa Repliken, sogenannte Soft-Airs oder auch echte Schusswaffen, die zuvor entschärft wurden, gelten in der Regel als sogenannte Anscheinswaffen und sind damit in der Öffentlichkeit verboten. Auch der Besitz des kleinen Waffenscheins hilft hier nicht weiter: Schreckschusswaffen, die sonst eigentlich legal mitgeführt werden können, dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen laut Waffengesetz nicht getragen werden.
Wer mit einer täuschend echt wirkenden Waffe angetroffen wird, der muss damit rechnen, dass ihm diese von der Polizei abgenommen wird und riskiert zudem ein Strafverfahren.