Bild Fake-Shop
Fake-Shops - Achtung beim Einkauf im Web
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit - gerade zum Ende des Jahres buhlen Onlinehändler mit günstigen Preisen um die Kundschaft im Netz. Als ein Höhepunkt der Schnäppchenjagd hat sich in den vergangenen Jahren der „Black Friday“ etabliert. Doch so manches „Schnäppchen“ im Web-Shop entpuppt sich leider zur Falle von Betrügern, die gefälschte oder gar keine Ware liefern.

Damit Sie nicht in die Falle tappen, sollten Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und die typische "Markenzeichen" sogenannter Fake-Shops kennenlernen. Die meisten betrügerischen Angebote sind im Vorfeld zu erkennen - man muss nur genau hinsehen.

So ist ein fehlendes oder unvollständiges Impressum in der Regel ein sicheres Zeichen, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmt. Ist eine Ware sonst überall vergriffen, aber Ihr Shop hat davon viel auf Lager und auch noch zu einem günstigen Preis? Auch in diesem Fall sollten Sie den Shop auf die typischen Merkmale von Fake-Shops prüfen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine animierte Grafik mit dem typischen Aussehen eines Internet-Shops zusammengestellt, anhand derer die Erkennungsmerkmale eines Fake-Shops sehr anschaulich dargestellt werden. Mit einem Klick auf die Ausrufezeichen werden Ihnen jeweils die Erklärungen zu den einzelnen Erkennungszeichen geliefert.

Die Seite finden Sie unter folgendem Link:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/so-enttarnen-sie-fake-shops

 

Wenn Sie schon Opfer eines Fake-Shops geworden sind - das können Sie tun:

  • Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden.
  • Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
  • Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110