Radfahrer
In die Pedale, fertig, los!
Sicher durch die Fahrradsaison
Mit dem Frühlingsanfang und den steigenden Temperaturen wird es nicht nur in unseren Vorgärten bunter. Auch die Fortbewegungsarten auf unseren Straßen werden vielfältiger. Nun gilt es gerade für Auto- und Lkw-Fahrer, sich wieder neu auf Zweiradfahrer einzustellen; insbesondere auf die ohne PS-starke Motoren!
Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes werden wieder vermehrt genutzt! 
Gegenseitige Rücksicht führt zu einem entspannten Miteinander.

1,5 Meter muss der Seitenabstand zwischen Autofahrenden und Radfahrenden innerorts sein (außerorts 2 Meter). Dies gilt auch, wenn der Radfahrende auf einem Schutzstreifen (Fahrstreifen für Radfahrende, die durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet sind) fährt. Denn Kraftfahrer haben beim Überholen einen ausreichenden Seitenabstand zu den Radfahrenden einzuhalten. So ist es in §5 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Ist dies auf Grund des Gegenverkehrs nicht möglich, hat der Kfz-Fahrer hinter dem Fahrrad zu bleiben, bis wieder ein Überholen ohne Behinderung oder Gefährdung möglich wird. Verhält der Autofahrer sich so, wie er es sich als Fahrradfahrer wünschen würde, sind diese Vorschriften sicherlich erfüllt. 

Tipps für Radfahrer

Wenn für Autofahrer ein Überholen länger nicht möglich ist, bedeutet das für den Fahrradfahrer aber auch, dass der hinter sich aufstauenden Verkehr durch ein Halten an geeigneter Stelle vorbei zu lassen ist. Dann kann man seine Fahrt auch viel entspannter fortsetzen.

So wie sich Fahrradfahrer wünschen, dass ihnen vorausschauend und mit Rücksicht begegnet wird, würden sich natürlich auch Fußgänger auf den gemeinsam genutzten Rad- und Gehwegen freuen, wenn sie von dem ein oder anderen Biker nicht nur als lästiges Hindernis auf einer sportlich orientierten Radfahrt wahrgenommen würden. Besonders auf den beliebten Bahntrassen kommt es immer wieder zu Konflikten und darüber hinaus zu Unfällen, weil einige Nutzer des gemeinsamen Verkehrsraums die eigenen Interessen im Fokus haben.

Tipps für Fußgänger, Gassigeher und Co.

Die Polizei empfiehlt Fußgängern, auf der linken Seite des Rad-/ Gehweges zu gehen, um sich besser auf den entgegenkommenden Fahrradfahrer einstellen zu können, der sich an das Rechtsfahrgebot zu halten hat.

Hundehalter sollten ihren angeleinten Vierbeiner immer neben sich, an der dem Rad-/ Gehweg abgewandten Seite führen und den Hund dadurch vor anderen Verkehrsteilnehmern abschirmen. So sind Hund und Halter entspannter und es reduziert die Gefahr, dass der vierbeinige Begleiter unvermittelt zur anderen Seite läuft, angefahren wird und Andere zu Fall bringt. Zudem kann die unter Umständen gespannte Leine zu gefährlichen Situationen führen.

Die Liste an Verhaltenstipps ließe sich sicher noch um einige erweitern!

Letztendlich gilt: Wenn jeder Verkehrsteilnehmer sich auch auf die Bedürfnisse anderer einstellt, sich an die bestehenden Regeln hält und an die örtlichen Gegebenheiten anpasst, können wir nicht nur die bunten Vorgärten, sondern auch ein buntes Miteinander genießen!

Übrigens: ein Dankeschön für rücksichtsvolles Verhalten tut immer gut!
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110