Kriminalprävention online

Kriminalprävention online
Kriminalprävention online
unsere digitale Beratung hier auf unserer Internetseite und bei Facebook
  • Sie fragen - unsere Experten der Kriminalprävention und des Opferschutzes antworten
     
  • Ab jetzt jeden zweiten Dienstag bei Facebook und hier auf der Internetseite
  • Ihre themenbezogenen Fragen können Sie uns vorab per Mail oder telefonisch zukommen lassen.
    Präventionshotline: (02261) 8199-880 bis 882
    Mail: gummersbach.kpo [at] polizei.nrw.de (gummersbach[dot]kpo[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
     
Unsere Themen für Sie:

demnächst:

Kriminalität rund ums KFZ
Opferrechte / Was sollte ich wissen?

Historisch betrachtet war das Strafrecht seit jeher lediglich täterorientiert. Inzwischen haben die Belange von Opfern und Geschädigten ein großes Gewicht im Strafverfahren bekommen.

Den Opfern von Straftaten sind ihre Rechte aber oftmals nicht geläufig, so dass wir Ihnen hier einen kleinen Überblick geben möchten. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Fragen haben - wir beraten Sie gerne (Telefon 02261 8199-880 bis 882 oder gummersbach.kpo [at] polizei.nrw.de (gummersbach[dot]kpo[at]polizei[dot]nrw[dot]de)).

Videos zum Thema finden Sie auch auf dem YouTube-Kanal von ProPK.

 

Hier unser Kurzüberblick:

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht auf
  • Schutz und Sicherheit im Strafverfahren
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts
  • Aufklärung über Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche und Informationen über die Möglichkeit der Nebenklage
  • Aufklärung über Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz und dem Opferentschädigungsrecht
  • Unterstützung durch Opferhilfeeinrichtungen
  • einer psychosoziale Prozessbegleitung (an gewisse Voraussetzungen gebunden)
  • Begleitung einer Vertrauensperson bei einer polizeilichen Vernehmung
  • eine gleichgeschlechtliche Vernehmung
  • Akteneinsicht bzw. Akteneinsicht des Rechtsanwaltes, sofern ein berechtigtes Interesse begründet werden kann (Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft)
  • Informationen zur Beantragung einer Prozesskostenbeihilfe, bei der sämtliche Kosten vom Staat übernommen. Sollte Prozesskostenbeihilfe nicht möglich sein, können unter gewissen Voraussetzungen die Kosten eines Rechtsbeistandes übernommen werden.
  • Information über den Ausgang eines Strafverfahrens, einer Anklageerhebung, der Zeit und den Ort einer Gerichtsverhandlung als auch über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens (jeweils auf Antrag)
  • Information über freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Täter und deren Aufhebung oder Aussetzung (auf Antrag)
  • auf Informationen über Schutzmaßnahmen bei Flucht des Täters aus freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Beantragung eines Kontaktverbotes nach der Entlassung eines Täters

Diese Rechte stehen jedem Geschädigten unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit zu. Ist der Geschädigte nicht der deutschen Sprache mächtig, müssen die Informationen in einer verständlichen Sprache mitgeteilt werden.

Ausführliche Information über die Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren finden Sie auch in der Opferfibel des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Tipps für eine unbeschwerte Urlaubszeit
Endlich Sommerferien - ab in den Urlaub!

Endlich Urlaub - die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Die Nachbarn kümmern sich ums Haus und die Post, das Auto ist gecheckt und gepackt - hoffentlich hat man an alles gedacht. Nachdem auch die anstrengende Fahrt zum Urlaubsdomizil geschafft ist, kann die Erholung ab sofort beginnen.

Doch dann das Fiasko: Das im voraus bezahlte Ferienhaus gibt es gar nicht - man ist auf eine Fake-Anzeige hereingefallen und einem Betrüger aufgesessen!

Mit diesem oder anderen fiesen Machenschaften können Ihnen Diebe und Betrüger die schönsten Wochen des Jahres vermiesen - Langfinger machen niemals Urlaub!

 

Unsere Tipps für eine unbeschwerte Urlaubszeit

Damit Sie bestens vorbereitet und mit einem guten Gefühl in den Urlaub fahren können, möchten wir von der Kriminalprävention und Opferschutz Ihnen mit Rat und Tat zu Seite stehen.

  • Wie buche ich sicher eine Reise?
  • Was kann ich schon vor Reisebeginn machen?
  • Was mache ich mit meinen Wertsachen im Urlaub?
  • Wie sichere ich meine Zahlungsmittel?
  • Was mache ich im Urlaub, wenn ich bestohlen werde?
  • Was mache ich im Urlaub, wenn meine Debit- und/oder Kreditkarten verloren oder gestohlen werden?

Diese und viele weitere Fragen möchten wir Ihnen mit folgenden Broschüren von Pro-PK gerne beantworten:

 

Verloren gegangene oder gestohlene Kredit- / Debitkarten sollten Sie sofort sperren lassen. Am einfachsten geht dies unter dem kostenfreien Sperr-Notruf 116116 (aus dem Ausland: +49116116). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

Wir wünschen eine erholsame Urlaubszeit!

 

Stalking/ Nachstellen…ich habe keine ruhige Minute mehr…
Was ist eigentlich Stalking?

Das Wort Stalking ist dem englischen Sprachraum entnommen und bedeutet "anschleichen" oder "anpirschen". Stalking beschreibt das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Gemeint ist das absichtliche und immer wieder Verfolgen und „terrorisieren“ eines Menschen gegen dessen Willen. Ein Stalker ist nicht einer, der es nur mal ein bisschen übertreibt, der es eigentlich nur gut meint, sondern jemand, der die Sicherheit eines anderen Menschen bedroht und dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. 

 

Ist Stalking ein neues Phänomen?

Der Begriff Stalking wurde 1990 im Zusammenhang mit dem Prominenten-Stalking in Kalifornien geprägt. Die grundsätzliche Problematik des Nachstellens und Verfolgens ist allerdings nicht neu. Schon aus dem Mittelalter wissen wir von heißblütigen Liebhabern, die ihre „Angebetete“ über die Maßen nachstellten... nur damals wurde mit diesem Phänomen anders umgegangen. Im Laufe der Jahrhunderte, änderte sich das Erscheinungsbild der Verhaltensweisen, allein durch die Technisierung. So ergaben sich z.B. durch Telefon, PC und Smartphone viel mehr Möglichkeiten für die Stalker.

 

Wer ist betroffen? 

Grundsätzlich kann Jedermann Opfer von Stalking werden. Allerdings tragen bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Therapeuten, prominente Persönlichkeiten), die ein gewisses Prestige besitzen und eventuell zusätzlich gegenüber anderen Personen helfend und unterstützend tätig sind, ein erhöhtes Risiko, Opfer von Stalking zu werden.  

Laut einer deutschen Studie werden ca. 12% aller Befragten einmal in ihrem Leben gestalkt. Der überwiegende Teil der Stalker (ca. 80%) ist männlich, bei den Opfern beträgt der weibliche Anteil ca. 80 Prozent. Die durchschnittliche Stalking-Dauer liegt bei 28 Monaten. Ca. 20000 pro Jahr in Deutschland.

Im Jahr 2019 wurden im Oberbergischen Kreis 60 Taten angezeigt.

 

Wie verhalten sich Stalker?

Beim Stalking kann eine Vielzahl von Verhaltensweisen vorkommen. Es gibt solche, die Straftatbestände erfüllen und andere, welche noch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle angesiedelt sind.

Welches Verhalten nun als Stalking bezeichnet wird hängt davon ab, ob das Opfer das Verhalten des Stalkers als Beeinträchtigung erlebt und es bei ihm Angst, Unruhe, Panik usw. auslöst. Ein einmaliges Verhalten ist kein Stalking, sondern es muss wiederholt auftreten. 

 

Welche Straftaten gehören zum Stalking und welche Verhaltensweisen gehören noch dazu?

Beleidigung, Beleidigung auf sexuelle Grundlage, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzungsdelikte, Sexualstraftaten,  (versuchte) Tötungsdelikte,  Verstoß gegen das GewSchG,

aber auch: Verfolgen, Auflauern im privaten und beruflichen Bereich, Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf AB, E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten, Liebeserklärungen wie Briefe, Geschenksendungen, Warenbestellungen auf den Namen des Opfers, Befragen von Freunden und Bekannten des Opfers etc.

 

Warum tun die das? 

Die Gründe sind vielschichtig, da Stalking ein komplexes psychologisches und soziales Geschehen ist, hinter dem sich eine Vielzahl von Motiven, Emotionen, Handlungen und Psychopathologien verbergen kann. Daher erfordert die Suche nach Gründen, auch vor dem Hintergrund möglicher Lösungsansätze, die Betrachtung jedes Einzelfalles. 

Beim ExPartner Stalking ist sicherlich einmal der Versuch zu nennen, dieselben Machtstrukturen wie in der Beziehung aufrecht zu erhalten, oder auch Rache an dem Ex zu üben. 

Neben der großen Gruppe der Expartner Stalker gibt es noch verschiedene Tätergruppen mit unterschiedlichster Motivation, wobei häufig psychiatrische Erkrankungen und oder  Persönlichkeitsstörungen ursächlich sind.

 

Welche Folgen ergeben sich für die Opfer? 

Das Leben der Betroffenen verändert sich bei länger andauerndem Stalking zunehmend. Ihre Lebensqualität kann sich sehr stark mindern und die körperlichen, seelischen und/oder sozialen Folgen bzw. können für die Betroffenen gravierend sein:

Sie haben Angst und fühlen sich hilflos, schutzlos und verzweifelt. Sie wissen nicht, was sie noch tun sollen, um aus der Situation heraus zu kommen. Sie fühlen sich ständig beobachtet und verfolgt. Nicht einmal mehr in der eigenen Wohnung fühlen sie sich sicher und geborgen. Sie möchten sich, Kinder, Freunde und Verwandte vor dem Stalker schützen und isolieren sich dadurch zunehmend von ihrem sozialen Umfeld. Sie haben Schlafstörungen, Angstzustände, Reizbarkeit, Depressionen usw. Es fällt ihnen zunehmend schwer den Alltag zu regeln und sie verlieren zunehmend Lebensfreude.

Gerade bei den strafrechtlich nicht relevanten Taten steht das Opfer häufig allein und hilflos da und kann seine Ängste nicht begreiflich machen. Im Gegenteil, es sieht sich oftmals Unverständnis und Spott gegenüber oder wird aufgefordert, die Ereignisse nicht zu dramatisieren. 


Was können Opfer tun?

Hier gibt es kein Patentrezept. Es muss immer nach Lösungen für den Einzelfall gesucht werden. Es haben sich aber einige grundsätzliche Handlungsweisen bewährt, die die Opfer schützen und stärken können.

Das wichtigste Ziel dabei ist, dass der Stalker das Interesse am Opfer verliert. Dazu muss das Opfer entschieden und konsequent handeln:

  • Nur einmal deutlich sagen, dass kein Kontakt gewünscht wird. Danach keine weitere Diskussion und kein "letztes klärendes Gespräch". 
     
  • Keinen weiteren Kontakt aufnehmen.
     
  • Keine Reaktion auf Briefe, SMS, WhatsApp Nachrichten, E-Mails oder Anrufe.
     
  • Die Anwesenheit des Stalkers ignorieren, auch wenn es schwer fällt.
     
  • Sich "unsichtbar" machen und dem Stalker aus dem Weg gehen.

 

Welche Maßnahmen gibt es noch, wenn das keinen Erfolg hat?
  • Sich an Beratungsstellen oder an die Polizei wenden, um Tipps zu richtigen Verhaltensweisen und Informationen zu Abwehrmöglichkeiten zu erhalten. 
     
  • Das Stalking-Verhalten dokumentieren: Jeder Vorfall sollte mit Datum, Uhrzeit und ggf. Zeugen notiert werden (Tagebuchführung). Das schafft Fakten und Beweise, die bei weiteren zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen Schritten hilfreich sein können.  
     
  • Sichern von Beweisen (Briefe, Fotos, Anrufe, E-Mails, ärztl. Atteste) 
     
  • Technische Möglichkeiten nutzen (neue E-Mail-Adresse, Geheimnummer, Sicherheitsvorkehrungen an der Wohnung) 
     
  • Bekanntmachung des Stalking-Falls im persönlichen Umfeld. Der offensive Umgang mit der Situation durch das Opfer ist für den Stalker ein Zeichen der Stärke und erschwert ihm, hinter dem Rücken der Opfer persönliche Informationen zu erfragen. 
     
  • Bei konkreten Bedrängungs- und Bedrohungssituationen konsequente Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe. Notruf 110 wählen.
     
  • Bei Gesetzesverstößen Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch bei unbekannten Tätern hat die Polizei ggf. die Möglichkeit, den Stalker zu ermitteln. 
     
  • Antragstellung beim Amtsgericht auf Erlass einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (Kontaktverbot), wenn der Stalker namentlich bekannt ist. Mit einem Beschluss kann das Amtsgericht dem Stalker z.B. verbieten, sich in der Nähe der Wohnung aufzuhalten oder andere bestimmte Orte aufzusuchen, jegliche Verbindung mit dem Opfer aufzunehmen (Messengernachrichten, E-Mail, Telefon) oder jegliche Treffen herbeizuführen. Verstößt der Stalker dagegen macht er sich strafbar und kann bei der Polizei angezeigt werden. 

 

Der Weisse Ring hat die App nostalk entwickelt:

Die Aufnahmen des Stalking-Opfers werden sofort verschlüsselt und in ein sicheres Rechenzentrum in Deutschland übertragen. Die Daten der Vorfälle verbleiben nicht auf dem Handy und sind so vor dem Zugriff fremder Personen geschützt. Die gesammelten Beweise können nur über die Website www.nostalk.de mit dem persönlichen Code, den der App-Benutzer bei der Anmeldung erhalten hat, entschlüsselt werden, und können dann den Justizbehörden sowie der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

Die App steht kostenlos in den App-Stores zum Download bereit. Informationen zur Installation der App für Ihr Smartphone sowie zur Bedienung der App und umfassende Infos zum Thema Stalking finden Sie auf der Homepage www.nostalk.de. Dort stehen Ihnen unter anderem das Benutzerhandbuch sowie das „Erklärungsvideo“ zur Verfügung.


Ihre Rechte und Ansprüche:
  • Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Weisse Ring bietet Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
     
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, lesen Sie die Hinweise zur möglichen Kostenübernahme.
     
  • In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen "Opferanwalt" bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Strafverfahren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die opferanwaltliche Tätigkeit für Sie kostenfrei.
     
  • Auf Antrag können sie als "Nebenkläger" im Strafverfahren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte.
     
  • Eventuell haben Sie auch Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
     
  • Stalking begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Gewaltlose, insbesondere psychische Einwirkungen auf die Betroffenen werden bislang nicht als "tätliche Angriffe" gewertet, die das OEG für einen Entschädigungsanspruch voraussetzt.
     
  • Wer aber durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Weitere Informationen lesen Sie zu Opferentschädigung bei Opferrechten. Diese Form der Entschädigung ist nicht mit Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verwechseln.
     
  • Sind die Angriffe geeignet, Ihr Persönlichkeitsrecht zu verletzen, so kommen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach §§ 823/ 1004 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG in Betracht. Je nach Intensität der Nachstellung sind auch Schmerzensgeldzahlungen möglich.
     
  • Bei Stalking am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich und haben insofern auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Nach § 12 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter/innen präventiv sowie im konkret auftretenden Fall vor Belästigungen und Benachteiligungen zu schützen. Hat er Kenntnis von einer Belästigung oder Benachteiligung, muss der Arbeitgeber dem nachgehen und die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen.
     
  • Opferhilfeeinrichtungen unterstützen Sie in allen Bereichen und stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite.

 

Cybermobbing, Cyberstalking, Cybergrooming, Sextortion, Scamming ...

Hier beleuchten wir verschiedene Themengebiete, bei denen die Täter das Internet oder soziale Netzwerke als Plattform nutzen und massiv in die Gefühlswelt Ihrer Opfer eindringen.

Cybermobbing - Cyberstalking - Cybergrooming - Sextortion - Scamming ...  wenn das Internet einen fertig macht.

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem PDF-Dokument zusammengefasst:

https://fcld.ly/qzao9xk

Riegel vor! Sicher ist sicherer - Tipps zum Einbruchschutz
Wie sicher ist eigentlich der Oberbergische Kreis in Sachen Wohnungseinbruch?

Der Oberbergische Kreis gehört seit vielen Jahren zu den sichersten Kreisen in NRW. Das spiegelt sich auch in den niedrigen Einbruchszahlen im Vergleich zu anderen NRW-Kreisen und Städten wieder. In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Einbrüche im Oberbergischen mehr als halbiert.

 

Was ist für ein Einbruchsopfer besonders belastend?

Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir eindeutig sagen, dass der immaterielle (psychische) Schaden schwerer wiegt, als der materielle Schaden. Das gilt zumindest für den Wohnungseinbruch. Dieser wird auch als Einbruch in die Privatsphäre oder die Psyche empfunden. Einbrecher stehlen immer auch ein Stück Seele, war mal der treffende Titel einer Broschüre der Opferschutzorganisation Weißer Ring.

 

Warum empfinden Einbruchsopfer einen Wohnungseinbruch als so belastend?

Das können Außenstehende nur selten verstehen. Es war doch nur ein Einbruch, bekommen Opfer manchmal zu hören. Einbrecher suchen dort nach Beute, wo Bewohner ihre privatesten Sachen aufbewahren. Sachen, die sie vielleicht noch nicht einmal Freunden oder Familienangehörigen zeigen würden. Genau dort haben sich Fremde bewegt und gewühlt. Das ist schon ein massiver Eingriff in die Intimsphäre.

 

Was sind die Hauptschwachstellen eines Hauses?

Terrassen- und Balkontüren sind seit vielen Jahren die Hauptangriffsobjekte bei Einfamilienhäusern im ländlichen Bereich. Dann kommen die Fenster gefolgt von den Außentüren. Bei großen Mehrfamilienhäusern werden häufiger die Wohnungsabschlusstüren angegriffen. Eine Kölner Studie gibt darüber sehr gute und detaillierte Informationen. Die aktuellste Ausgabe ist aus dem Jahr 2017. Doch die Zahlen der verschiedenen Jahrgänge unterliegen nur geringen Schwankungen. Daher sind die 2017er Zahlen auch heute noch sehr aussagekräftig.
https://koeln.polizei.nrw/artikel/die-koelner-studie-2017-ist-da

 

 

Wo suchen Einbrecher zuerst nach Beute?

Das Schlafzimmer ist hier eindeutig der Raum, der so gut wie immer aufgesucht wird. Auch heute findet man dort häufig Bargeld und Schmuck. Danach kommt das Bad (Schmuck), die Küche (Haushaltsgeld) und das Wohnzimmer oder Arbeitszimmer dran. So ein Einbruch dauert dann zwischen 5 und 10 Minuten. Dann sind die Profitäter durch.
Sollte das Haus nach einer längeren Abwesenheit der Bewohner ausschauen oder aber unvorsichtige Nachbarn entsprechende Hinweise gegeben haben (...Müllers sind noch drei Wochen im Urlaub), lassen sich die Täter deutlich mehr Zeit. Dann wird häufig das gesamte Haus auf den Kopf gestellt - vom Keller bis zum Dachboden.

 

Woher kommen die Profitäter?

Häufig sind das osteuropäische Banden, die generalstabsmäßig bestimmte Gegenden abgrasen. Eingebrochen wird dann meist in die Objekte, wo die Bewohner augenscheinlich gerade außer Haus sind. Es werden also gezielt die günstigen Tatgelegenheiten genutzt. Deshalb spricht man auch von Gelegenheitstätern. Ihr Devise lautet: Quantität (viele Einbrüche) vor Qualität (Höhe der Beute pro Einbruch).

In seltenen Fällen baldowern Täter gezielt ausgesuchte hochwertige Wohnobjekte (z.B. Villen) aus. Hier spielt die Höhe der zur erwartenden Beute die entscheidende Rolle. Die Täter warten dann so lange, bis sich eine günstige Tatgelegenheit ergibt. Aufgrund der hohen Beute reichen ihnen einige wenige Einbrüche in solche Objekte (Stichwort: Qualität vor Quantität).

 

Kann ich mich überhaupt vor Einbrechern wirkungsvoll schützen? Wenn einer rein will, kommt er doch rein.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Mit dem nötigen Know-how, dem richtigen Werkzeug, ausreichend Zeit und null Entdeckungsdruck geht so gut wie jedes Element irgendwann zu Bruch. Ein Einbrecher wird aber in den seltensten Fällen solche Idealsituationen vorfinden. Daher kann ich mich schützen, indem ich mit wirkungsvollen Maßnahmen dem Täter wertvolle Zeit stehle und sein Entdeckungsrisiko erhöhe.

Genau darum geht es bei den Beratungen, die von den Fachdienststellen der Polizei angeboten werden. Wir wissen, dass die meisten Einbrecher mit einfachem Werkzeug unterwegs sind und unter Zeit- und Entdeckungsdruck stehen. Und genau da setzten wir mit unserer Beratung an: wirkungsvolle Einbruchschutztechnik gegen die am häufigsten eingesetzten Einbruchswerkzeuge und Begehungsweisen gepaart mit den richtigen Verhaltenshinweisen.

 

Wie sieht denn ein sicherer Fensterbeschlag aus? Worauf muss ich da achten?

Zu diesem Thema habe ich ein kleines Video:

/medien/video-fensterbeschlaege

 

 

Welche Verhaltenshinweise sind da gemeint?

Zunächst sollten die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen natürlich konsequent genutzt werden. Dann ist es wichtig, das Haus jederzeit bewohnt und belebt erscheinen zu lassen - Stichwort: Anwesenheitssimulation. Einbrecher haben für offensichtlich verwaiste Häuser einen guten Blick. Eine gute und funktionierende Nachbarschaft ist ein weiterer wichtiger Baustein. Keine Abwesenheitsinformationen auf dem Anrufbeantworter, Webseiten oder in den sozialen Netzwerken. Man sollten keine Auskünfte über die Abwesenheit oder Gepflogenheiten der Nachbarn geben. Das gilt für alle Personen, die man nicht näher kennt. Ein Einbrecher sollte nicht das Gefühl bekommen, hier tue sich eine besonders günstige Tatgelegenheit auf.

 

Wo bekomme ich in Corona-Zeiten eine persönliche Beratung?

Per Telefon und Mail lässt sich schon sehr viel machen. Es gibt sehr gute Internetseiten, wo ich mich seriös und neutral informieren kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine Vorortberatung möglich. Unsere sehr gut ausgestattete Beratungsstelle ist leider Corona bedingt noch nicht geöffnet. Sonst wäre diese die erste Anlaufstelle. Alle persönlichen Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/
https://polizei.nrw/artikel/riegel-vor-sicher-ist-sicherer
https://polizei.nrw/wohnungseinbruch
https://www.k-einbruch.de/

 

 

Was hat das mit dem Netzwerk „Zuhause sicher“ und der Plakette auf sich?

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ ist eine Initiative verschiedener Polizeibehörden. Gemeinsam mit Handwerksbetrieben, der Industrie und weiterer Partner widmet sich das Netzwerk dem Einbruch- und Brandschutz. Schirmherr ist Innenminister Herbert Reul. Die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis gehört dem 2005 gegründetem Netzwerk seit 2006 an.
Häusern und Wohnungen, die nach den Empfehlungen des Netzwerkes/der Polizei gesichert sind, erhalten auf Wunsch die Präventionsplakette „Zuhause sicher“. Sie soll potenziellen Tätern signalisieren, dass dieses Objekt nach den Empfehlungen der Polizei gesichert ist. Zudem soll es der nachbarschaftlichen Kommunikation zum Thema Einbruchschutz dienen.
https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz-und-brandschutz/

 

 

Was kostet die Plakette?

Die Plakette selbst kostet nichts. Aber der Weg dorthin kann mit Kosten verbunden sein, wenn ich Nachrüsten muss. Je nach Anzahl der Fenster und Türen und der erforderlichen Maßnahmen kann eine Nachrüstung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses schnell mehrere tausend Euro kosten. Ich sage immer, sie kaufen sich ein Stück Lebensqualität. Denn wenn ich das Gefühl habe, ein Einbrecher kommt bei mir nicht so schnell rein, fühle ich mich sicherer. Und das ist Lebensqualität.

 

Gibt es Zuschüsse?

Ja, die KfW-Bank fördert bestimmte einbruchhemmende Maßnahmen mit direkten Zuschüssen oder einem Kredit. Die aktuellen Fördermöglichkeiten erfahren Sie auf der Seite der KfW-Bank oder als Übersicht auf der Seite des Netzwerks „Zuhause sicher“.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/foerderung-finanzierung/

 

 

Welche Firmen empfehlen Sie? Gibt es Listen von Fachfirmen?

Wir dürfen aus Gründen der Neutralität keine konkreten Firmenempfehlungen aussprechen. Die Polizei in NRW hat aber einen Adressennachweis von Fachfirmen. Diese haben erfüllen die vom LKA NRW geforderten Aufnahmekriterien. Wer noch einen Schritt weiter gehen will, kann eine zertifizierte, sprich fremdüberwachte, Fachfirma suchen. Hinweise auf dieses Firmen gehen ebenfalls aus dem Adressennachweis hervor.
https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-05/Adressennachweis-Mechanik-Errichter.pdf
https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-05/Adressennachweis-UEMA-EMA.pdf

 

 

Was ist denn besser? Eine Alarmanlage oder mechanische Sicherungen?

Die Polizei empfiehlt Mechanik vor Elektronik. Was steckt dahinter? Wir wollen, dass der Täter erst gar nicht reinkommt. Mechanik schützt und Elektronik meldet. Soll heißen, bei einer mechanischen Sicherung spürt der Täter einen körperlichen Widerstand. Bei einer Alarmanlage, im Fachjargon Einbruchmeldeanlage (EMA) genannt, ist der Widerstand im Kopf, wenn er sie denn bemerkt hat. Ideal ist eine EMA, die einen wirkungsvollen mechanischen Schutz sinnvoll ergänzt.

 

Hält die Polizei Smart Home-Lösungen geeignet für den Einbruchschutz?

Hier gibt es ein klares Jein. Nein, wenn ich mittels smarter Lösungen Fenster und Türen öffnen kann. Ja, wenn ich meine Anwesenheitssimulation oder Fenster- und Türüberwachung smart steuern oder überwachen kann. Alle unmittelbar sicherheitsrelevanten Bereiche sind also eher kritisch zu sehen. Der Markt entwickelt sich aber rasant. Daher hat diese Aussage auch nur eine befristete Gültigkeit. Wichtig ist, dass mein Heimnetzwerk samt der Smart Home-Komponenten den aktuellen IT-Sicherheitsanforderungen entspricht.
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/basisschutz_fuer_iot_smarthome.html
https://lka.polizei.nrw/artikel/mechanischer-einbruchschutz-und-smarthome-systeme

 

 

Was halten Sie von Videoüberwachung?

Unabhängig von der rechtlichen Situation kann Videoüberwachung durchaus sinnvoll sein. Sinnvoll, wenn ich das Schadensereignis (z.B. Einbruch) sofort gemeldet bekomme und entsprechend reagieren kann. Gerade bei smarten Lösungen sollte aber verhindert werden, dass unberechtigte Personen die Kameras zum Ausspionieren nutzen können. Wenn ich es richtig machen will, bleibt mir nur der Weg zu einem Dienstleister, einer 24/365 Notrufs-Service-Leitstelle (NSL). Diese können gewährleisten, dass der Videonotruf auch jederzeit ausgewertet werden kann. Lasse ich die Bilder nur auf mein Smartphone schicken, kann es sein, dass der Einbruch nicht bemerkt wird (Stichwort: Netzausfall, Funkloch, ...).
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Videoueberwachung/index.php
https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicherheitstechnik/videotechnik/

 

 

Was soll ich machen, wenn ich verdächtige Personen oder gar einen Einbruch bemerke?

Begeben Sie sich in Sicherheit und rufen Sie unverzüglich die 110 an. Beobachten Sie, aus sicherer Distanz, das weitere Geschehen und teilen Sie uns dieses mit. Ihre Beobachtungen können für die Täterermittlung von großer Bedeutung sein.

 

Häusliche Gewalt - ein Tabuthema?!
Er hat gesagt, dass ich die Kinder nie wieder sehe, wenn ich mich trenne. Kann das sein?

Diese Drohung hört man immer wieder. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht haben beide das Recht, die Kinder zu sehen. Wer seitens des Staates die sogenannte Wächterfunktion erfüllt, ist das Jugendamt. Die würden mit ihnen gemeinsam eine Regelung erarbeiten. Nur wenn ein Elternteil die Kinder verwahrlosen lassen würde oder Hinweise auf Misshandlung/Missbrauch vorliegen, könnte dieses Elternteil die Kinder nur unter Aufsicht oder erstmal gar nicht sehen.


Wenn ich ihn verlasse, bin ich mittellos. Woher bekomme ich Geld?

Natürlich sind Sie nicht mittellos. Sie können einen eigenen Antrag beim Jobcenter auf Regelleistungen stellen. Für Kinder steht Ihnen zusätzlich noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zu.


Wo soll ich denn nach der Trennung wohnen? Ich habe doch nichts.

Wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen und Leistungen beziehen, übernimmt das Jobcenter auch die Miete. Diese muss einige Bedingungen erfüllen, aber es ist machbar. Über die Wohnhilfen können Sie sich dann Unterstützung bei der Suche holen.


Was passiert, wenn ich beim nächsten Mal die Polizei rufe?

Sollte ihr Partner ihnen gegenüber körperliche Gewalt anwenden, Sie also verletzen, dann hat die Polizei die Möglichkeit, den Aggressor für 10 Tage der Wohnung zu verweisen. Den Polizeibeamten muss möglichst genau geschildert werden, was passiert ist. Dabei ist es auch wichtig zu sagen, ob es schon in der Vergangenheit zu Übergriffen gekommen ist. Die Polizisten müssen dann rechtlich sauber begründen, dass es ohne eine Wegweisung zu weiterer Gewalt kommen wird.


Was passiert, wenn ich Strafantrag stelle?

Bei den meisten Delikten im Rahmen der häuslichen Gewalt handelt es sich um Antragsdelikte. Teilweise können die nur weiter verfolgt werden, wenn Strafantrag gestellt wird. Erklären sie den Verzicht auf den Strafantrag, dann kann dieser Verzicht nicht mehr zurückgenommen werden. Besser ist, dass man sich die Stellung eines Strafantrags vorbehält. Dann hat man 3 Monate Zeit, sich zu entscheiden. Nachdem man Strafantrag gestellt hat, kann man immer noch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, falls man verheiratet oder verlobt ist. Dann brauche ich keinerlei Aussage mehr machen und das Verfahren wird fast immer eingestellt.


Wird denn mein Mann direkt eingesperrt, wenn er mich das nächste Mal schlägt?

Wenn der Partner für 10 Tage der Wohnung verwiesen wird, hat das keine direkte Inhaftierung zur Folge. Eine direkte Haft kommt nur dann in Frage, wenn es sich um schwerwiegende Delikte handelt. Das entscheidet endgültig immer die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht.

  Mein Partner hat gesagt, dass ich direkt das Land verlassen muss, wenn ich ihn verlasse. Stimmt das?

Auch das stimmt nicht und ist ein Druckmittel, um Sie an sich zu binden. Sind Ihre Kinder in Deutschland geboren, begründet sich darin schon das Recht in Deutschland zu bleiben. Ansonsten können Sie einen eigenständigen Asylantrag stellen, in dem Sie natürlich Ihren Aufenthalt begründen müssen. Am besten lassen Sie sich dabei helfen.


Ich kann doch den Kindern nicht den Vater nehmen. Die Kinder würden nur unter der Trennung leiden, oder sehen sie das anders?

Man nimmt den Kindern nicht den Vater, denn er ist ja nach wie vor vorhanden. Man muss Regelungen finden. Für Kinder ist jeder Art der Gewalt unter Eltern schlimm. Bei jedem Anbrüllen des Partners leiden die Kinder mit und übernehmen teilweise Verantwortung für den Unterlegenen. Die Kinder befinden sich in einem Teufelskreis. Für die Kinder ist eine Trennung nicht schön, aber besser als immer wieder Konflikte aushalten zu müssen.


Wenn mein Partner für 10 Tage verwiesen worden ist, darf er auch vorher wieder zurück, wenn wir uns wieder vertragen?

Nein, das ist nicht zulässig. Man kann seine Gründe bei der Polizei vortragen, warum er wieder zurückkommen soll. Entscheidet die Polizei, dass der Partner nach wie vor die Wohnung nicht betreten darf, kann man beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag stellen. Die werden dann entscheiden.


Gibt es eigentlich auch Männer, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind?

Natürlich gibt es das. Die Scham des Mannes, sich zu offenbaren, ist noch größer als die der Frauen. Es gibt Untersuchungen, die davon sprechen, dass ca. 18 % der Geschädigten männlichen Geschlechts sind. Mittlerweile hat man das erkannt und somit gibt es seit kurzem sogar eine bundesweite Hotline https://maennerhilfetelefon.de/


Wer hilft mir denn, wenn ich die Polizei nicht einschalten will?

Es gibt verschiedene örtliche Beratungsstellen. Man kann die Erreichbarkeiten über das Netzwerk NO gegen Gewalt abfragen  http://www.obk.de/cms200/kreis/edk/no/ oder über das Hilfetelefon https://www.hilfetelefon.de/ dort ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tage in 17 Sprachen eine Person zu erreichen.

Wo finde ich denn ein Frauenhaus und wie lange kann ich dort bleiben?

Wenn Sie sich entscheiden in ein Frauenhaus zu gehen, haben Sie einen ganz wichtigen Schritt in die Richtung eines selbstbestimmten Lebens getan. Ihr Aufenthalt im Frauenhaus hat keine festgelegte Dauer oder eine zeitliche Begrenzung. Wenn Sie das Gefühl haben, wieder auf eigenen Beinen stehen zu können, helfen Ihnen die Kolleginnen aus dem Frauenhaus bei der Wohnungssuche und wenn alles geregelt ist, können Sie das Haus wieder verlassen. Ihr Aufenthalt im Frauenhaus ist ja immer freiwillig.
frauenhaus [at] caritas-oberberg.de (frauenhaus[at]caritas-oberberg[dot]de) - da wird Ihnen geholfen!

Wenn es an der Haustür klingelt - Trickdiebe und Trickbetrüger
Was ist eigentlich der Unterscheid zwischen einem Betrüger und einem Dieb?

Der Unterschied ist einfach gesagt der, dass der Dieb sich die Beute meist unbemerkt nimmt und der Betrüger sich die Beute vom Opfer aushändigen lässt. Beim Betrug geht eine Täuschungshandlung voraus, also eine Lüge, die das Opfer dazu veranlasst, die Beute dem Betrüger zu übergeben.


Was ist der erste Schritt der Täter?

Ziel ist es in fast allen Fällen, in die Wohnung oder das Haus zu gelangen. Die Täter wollen ja mit ihren Opfern allein sein. Zeugen sind da äußerst unwillkommen. Daher wollen die Täter, dass sie die Wohnungstür öffnen und den oder die Täter hineinbitten.


Was sind die gängigen Maschen der Haustürbetrüger oder Diebe, damit ich überhaupt auf die Idee komme, sie reinzulassen?

Oft haben die Täter im Vorfeld schon persönliche Daten über die Opfer gesammelt. Das können sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geldinstitut, Versicherungsgesellschaft usw.

Mit diesem Wissen gaukeln sie Seriosität vor. Dann kommt noch eine dringliche Geschichte dazu. Die des Wasserrohrbruchs, eines Einbruchs in der unmittelbaren Nachbarschaft, eine Steuer- oder Rentenangelegenheit, ein Strafverfahren, eine Bankgeschichte oder was auch immer. Es wird aber auch an die Hilfsbereitschaft appelliert. Denken sie nur an das Glas Wasser was die vermeintlich hochschwangere Frau erbittet oder das Schreiben einer Nachricht für den Nachbarn. Die Geschichten sind so vielfältig wie das Leben.


Und wenn sie dann drin sind, wie gehen sie weiter vor?

Der falsche Wasserwerker wird sie z.B. bitten, regelmäßig bestimmte Wasserhähne zu öffnen und zu schließen, während er die anderen Anschlüsse angeblich überprüft. Ist er erst einmal unbeaufsichtigt, sucht er nach Wertgegenständen oder Geld.

Eine andere Arbeitsweise ist die Arbeitsteilung. Täter 1 hält sie auf und lenkt sie ab, während Täter 2, von dem sie nichts erahnen, ihre Wohnung nach Beute durchsucht. Hat er die Wohnung wieder verlassen, verabschiedet sich auch Täter 1 sehr schnell und ist durch die Tür.
Bei allen Tricks geht es darum sie zu beschäftigen, damit der oder die Täter nach Beute suchen können.


Wie soll ich mich denn gegen so eine Räubergeschichte schützen? Klingt doch oft logisch und plausibel.

Tipp 1:
Öffnen Sie Fremden Personen NIE die Tür, sondern sprechen sie mit diesen über eine Türsprechanlage, ein geöffnetes Fenster oder notfalls durch die geschlossene Tür. Eine Türkette oder auch eine Distanzsperre (funktioniert ähnlich wie eine Türkette) bieten leider nur geringen Schutz, wenn überhaupt.
Gut ist auch ein elektronischer Türspion.

Tipp 2:
Rufen sie bei der angeblich entsendenden Dienststelle an.

Tipp 3:
Holen sie sich eine Assistenz, einen Zeugen dazu. Dass kann ein Nachbar oder ein Bekannter sein. Potenzielle Täter wollen keine Zeugen. Sprechen sie mit ihren Assistenten vorab solche Unterstützung ab und tauschen sie ihre Telefonnummern aus.

Tipp 4:
Wenn sie wirklich meinen, sie müssten diese Person reinlassen, lassen sie sich den Dienstausweis und ein amtliche Ausweispapier (Führerschein, Personalausweis) zeigen und gleichen sie die Daten ab.
Lassen sie sich NIE unter Zeitdruck setzen.


Sind mündliche Verträge auch an der Haustür verbindlich?

Ja, solche Geschäfte fallen unter das Reisegewerberecht und sind grundsätzlich rechtskräftig. Lassen sie sich bei allen Geschäften außerhalb von Ladenlokalen die Reisegewerbekarte des Händlers zeigen. Hat er keine, wäre ich sehr skeptisch.


Habe ich da nicht sogar ein Rücktrittsrecht?

Ja, 14 Tage, wenn sie über dieses Recht vor dem Kaufvertrag, also dem Kaufabschluss hingewiesen wurden. Erfolgt der Hinweis erst danach, haben sie sogar 4 Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen. Es ist jedoch wichtig, dass sie eine korrekte Händleranschrift haben und ein aussagekräftiges Datum des Vertrages.


Was empfehlen Sie bei Haustürgeschäften?

Wenn es denn  unbedingt sein muss, das Geschäft an der Haustür, dann sollten sie folgende Regeln beachten:

  • möglichst einen Zeugen hinzuziehen
  • den Vertrag gründlich durchlesen und Fragen in Ruhe klären
  • sich den Ausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Daten notieren
  • das Vertragsdatum und die postalische Anschrift des Händlers
  • auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen
  • auf das Widerrufsrecht achten
  • kaufen sie bitte nicht nur aus Gutgläubigkeit, Angst, Mitgefühl oder um den aufdringlichen Verkäufer los zu werden
  • viele Haustürgeschäfte sind unseriös - die angebotenen Waren sind oft geringwertig oder wertlos.

Gilt das nur für Waren oder auch für Dienstleistungen?

Das zuvor gesagte gilt auch für Dienstleistungen. Da ist immer sehr große Vorsicht geboten. Insbesondere dann, wenn der Dienstleister unaufgefordert vor der Tür steht und seine Leistung noch unter Zeitdruck anbietet. Lassen sie die Finger davon. Sie zahlen fast immer drauf. Wenn der unangemeldete Besucher hartnäckig oder aufdringlich wird, scheuen sie sich nicht die Polizei anzurufen.


Welche Maschen nutzen die Betrüger oder Diebe an der Haustür in Verbindung mit dem Corona-Virus?

Es geht immer um Geld. Egal ob vermeintliche Schnäppchen, seltene Gelegenheiten oder vermeintliche Maßnahmen in Zusammenhang mit Corona. Das kann ein kostenpflichtiger Test auf Covid-19 sein oder Masken und Desinfektionsmittel.
Bei allen Betrügereien geht es letztlich um Geld. Ein Erkennungsmerkmal ist, dass die Betrüger grundsätzlich Zeitdruck aufbauen, damit die Opfer erst gar nicht nachdenken oder nachfragen können.
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/corona-straftaten/


... und was gibt es sonst noch so in Verbindung mit Corona?

Auch die Trickdiebe nutzen einen Corona-Vorwand um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Da wird auch gern mit der Angst um die eigene Gesundheit gespielt.


Soll ich immer die Polizei rufen?

Auch wenn ich überhaupt keine Hinweise habe oder den Täter kaum beschreiben kann und diese schon über alle Berge sind? Auch ohne oder nur bei vagen Hinweisen sollten sie immer Anzeige erstatten. Nur wenn die Polizei von Straftaten in ihrer Region erfährt, kann sie dagegen etwas unternehmen. Selbst wenn für sie nichts dabei rumkommen mag, die Erstattung einer Anzeige ist für die Polizei mehr als nur ein Strich in der Kriminalstatistik. Wir können so eventuelle Serien frühzeitig erkennen und diese aufklären.


Wie und wo kann ich Anzeige erstatten?

Grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle. Es geht aber auch per Brief oder Mail. Auch die Online-Anzeige bei der Internet-Wache ist rund um die Uhr möglich.
https://polizei.nrw/artikel/anzeige-hinweis
Wenn Sie nicht weiterwissen, rufen Sie uns an. Für den Oberbergischen Kreis wäre das die Rufnummer 02261 8199-0 (Zentrale). Und in dringenden Fällen auch unter der Notrufnummer 110.


Wo kann ich mich seriös informieren?

www.polizei-beratung.de ist eine seriöse und umfangreiche Internetseite der Polizei.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/trickdiebstahl-in-wohnungen/
Die umfangreiche Broschüre „Im Alter sicher leben“ gibt es kostenlos bei der Beratungsstelle. Leider schreckt der Titel jüngere Menschen etwas ab. Dabei sind die Tipps altersunabhängig.

Schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, wir schicken ihnen die Broschüre gern zu.

 

Tatort Telefon - Betrügereien am Telefon
Auf meinem Handy habe ich manchmal unbekannte Nummern. Wie soll ich mich verhalten?

Ich würde diese "verpassten" Anrufe ignorieren. Denn auch hier können Betrüger dahinter stecken und bei einem Rückruf abkassieren. Wer berechtigt wirklich was von Ihnen möchte, der wird sich noch einmal melden.


Ist es richtig, dass die Anrufe aus dem Ausland kommen?

Es gibt Callcenter, die häufig im Ausland sitzen, von wo aus die sogenannten Keiler die betrügerischen Telefonate tätigen. Der Logistiker vermittelt die Daten der potenziellen Opfer an die Abholer. Diese warten vor Ort der angerufenen Personen, um möglichst schnell die Beute abzuholen. Der Boss einer solchen Bande sitzt meist im Hintergrund und kassiert den Großteil der Beute. Es funktioniert fast nach dem altbekannten Prinzip der Drückerbanden.


Was kann ich tun, damit ich von Betrügern nicht mehr angerufen werde?

Kein Eintrag im Telefonbuch. Neue Rufnummer beantragen und diese nur an mir wichtige Personen weitergeben. Betrügerische Rufnummern gegebenenfalls auf eine Blacklist der Telefonanlage (Router) setzen. Doch die Betrüger ändern oft die Telefonnummern, mit dem sogenannten Call-ID-Spoofing. Seien Sie sehr vorsichtig, wenn der unbekannte Anrufer von Ihnen Daten möchte oder Ihnen gar eine Fernwartung Ihres PC anbietet. Im Zweifel immer auflegen und gegebenenfalls zurückrufen.


Woher haben die Betrüger meine Telefonnummer?

Entweder klassisch aus dem Telefonbuch oder sie kaufen umfangreiche Kontaktlisten. Diese werden in Verbrecherkreisen regelrecht gehandelt. Die Daten in diesen Listen entstammen häufig verschiedenen Quellen, wie z.B. Preisausschreiben, legalen und illegalen Umfragen, Telefonlisten oder auch anderen vorausgegangenen Telefonbetrügereien. Manche Anrufe dienen nur dem Datensammeln.


Und die Bankdaten?

In der Regel wird geschickt gefragt. Teilweise werden auch entsprechende Mails versendet. Manchmal reicht auch schon eine weggeworfene Quittung, wo ein Teil der Bankdaten ersichtlich ist. Die fehlenden Daten werden dann geschickt erfragt.


Wenn ich am Telefon mehr oder weniger überrumpelt werde, einen Vertrag abzuschließen, ist dann ein mündliches "Ja" schon vertragsbindend?

Ja, das ist ein gültiger Vertrag. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie z.B. Glücksspiele. Dort ist ein mündlicher Vertrag nicht ausreichend. Bei online oder fernmündlichen Verträgen hat man das übliche 14-tägige Rücktrittsrecht. Den Rücktritt vom Vertrag sollten Sie immer schriftlich per Einschreiben machen. Das kann in einem möglichen späteren Rechtsstreit dann als Nachweis dienen. Seriöse Firmen akzeptieren oft auch eine einfache Email.


Wie verhalte ich mich, wenn mir am Telefon etwas merkwürdig vorkommt?

Im Zweifel immer auflegen und wenn erforderlich, die Polizei anrufen.


Welche Maschen nutzen die Betrüger in Verbindung mit dem Corona-Virus??

Da gibt es verschiedene Tricks. Zum Beispiel wird der Enkeltrick in abgewandelter Form genutzt. Es wird um Unterstützung bei einer sehr kostspieligen Behandlung  gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110