Was ist unter Pornographie zu verstehen?
Definition der Pornographie mal von rechtlicher Seite durch den Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 11.02.2014:
„Pornographie“ ist die Vermittlung sexueller Inhalte, die
- ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt
- und dabei die mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen überschreiten („Darstellung entpersönlichter sexueller Verhaltensweisen, die die geschlechtliche Betätigung von personalen und sozialen Sinnbezügen trennt und den Menschen zum bloßen – auswechselbaren – Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht.“)
Hiermit ist die direkte Darstellung sexueller Handlungen oder des Sexualaktes gemeint. In der Film- und Pornoindustrie werden die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs in aller Offenheit dargestellt.
Pornographie ist mit Erwachsenen und für Erwachsene!
Pornographie ist für Kinder und Jugendliche verboten!
Pornographie darf Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, angeboten oder überlassen werden.
Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden. Es ist damit also beispielsweise verboten, in einem Gruppenchat, in dem unter 18jährige sind, pornographische Inhalte zu teilen.
Darunter werden Bilder, Videos, auch Schriften oder Zeichnungen verstanden, die sexuelle Handlungen von Kindern 0-13 Jahre) zeigen. Hierzu zählen neben klar erkennbaren pornographischen Darstellungen, auch sogenannte Posing-Darstellungen. Es handelt sich dabei um Darstellungen nackter oder aufreizend gekleideter Kinder in altersuntypischer, sexuell bezogener Pose.
Verboten sind: Besitz, Erwerb, Verbreitung, Herstellung
Kinderpornographische Darstellungen sind weltweit strafbar! Sie zeigen den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Als Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen bezeichnet, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 17 Jahren (Jugendliche) zeigen. Hierzu zählen auch Posing-Darstellungen.
Verboten sind: Besitz, Erwerb, Verbreitung, Herstellung
Auch ungefragt kann man über soziale Medien Pornographie zugesandt bekommen oder beim Surfen auf solchen Seiten landen. Dabei können die Bilder ohne eigene Speicherabsicht auf dem Gerät abgelegt werden, was einen Besitz darstellen könnte. (Beispielsweise, wenn WhatsApp Anhänge automatisch in der Galerie gespeichert werden oder angesehene Bilder im Cache). Auch beim sexualisierten Schreiben über Chats (Sexting) dürfen Kinder und Jugendliche keine Nacktbilder von sich herstellen und verbreiten, denn auch damit ist der Tatbestand der Kinder-und Jugendpornographie erfüllt.
Bei Kinder- und Jugendpornographie ist es nicht entscheidend, ob die Darstellung freiwillig ist oder nicht! Kinder- und Jugendpornographie zeigt echte sexuelle Gewalt und ist unter Strafe gestellt.
Sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Hier ist die Verbreitung verboten.
Sexuelle Handlungen zwischen Menschen mit Gewaltelementen. Hier sind die Bereiche, die erlaubt und nicht erlaubt sind, fließend. Hier spielt es eine Rolle, ob die erwachsenen Teilnehmer freiwillig agieren. Die Verbreitung ist verboten.
Handlungsempfehlung
Tatsächlich haben viele Kinder und Jugendliche durch das Internet und sozialen Medien einen fast unkontrollierten Zugriff und/oder Kontakt auf und mit Pornographie. Kinder und Jugendliche wollen ihre und unsere Hilfe. Sie möchten altersgerecht über Gefahren unkompliziert aufgeklärt werden. Lassen Sie Ihre Kinder damit nicht alleine! Weitreichende und aktuelle Informationen für Sie und ihre Kinder/Jugendliche finden sie oben rechts.