- Wahrnehmung eines Sorge- und Umgangsrechts
- Begleitung Sterbender
- berufliche und dienstliche Tätigkeiten bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist
- ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist
Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen haben nur im eingeschränkten Pandemiebetrieb geöffnet.
Der Präsenzunterricht an den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II ist untersagt. Dies gilt nicht für die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Gleichermaßen ausgenommen sind die Qualifikationsphasen der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 sowie an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GE) und körperliche und motorische Entwicklung (KME) kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung).
Der Freizeit- und Amateursport im Rahmen des § 9 CoronaSchVO ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig.
Friseurdienstleistungen, Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie Angebote von Sonnenstudios dürfen nur dann ausgeführt bzw. erbracht werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorliegt und für das Personal, das diese Dienstleistungen ausführt, mindestens zweimal pro Woche ein Corona-Test durchgeführt wird; ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verstärkt kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder", macht Landrat Jochen Hagt deutlich. Das Infektionsgeschehen abzuflachen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, habe jetzt oberste Priorität: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises die Situation ernst zu nehmen. Mir ist bewusst, dass die festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt sind. Sie sind jetzt aber zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Die Kontakte müssen dafür auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.