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Menschenmenge
Zensus 2022
Vorsicht vor Betrugsmaschen
Seit dem 15. Mai 2022 wird bundesweit der Zensus durchgeführt. Auch im Oberbergischen Kreis werden ungefähr 5.600 Adressen mit 27.500 Einwohnerinnen und Einwohnern befragt. Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Bundesweit werden etwa 10,2 Millionen Menschen befragt.
Was ist der Zensus?

Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt und ermittelt zum Stichtag 15. Mai 2022, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Mit den Ergebnissen des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, z. B. wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) durchgeführt. 

Für Haushalte gibt es zwei verschiedene Fragebögen: Die Kurzbefragung HH-1 und die Haushaltebefragung HH-2. Die Befragung HH-2 kann auch online ausgefüllt werden. Parallel wird auch die Gebäude- und Wohnungszählung GWZ durchgeführt, jedoch nicht durch die Erhebungsstelle des Oberbergischen Kreises, sondern direkt durch das Statistische Landesamt NRW.

Wie läuft der Zensus ab?

1. Die Terminankündigung wird in Ihren Briefkasten geworfen und enthält auch ein Schreiben des Oberbergischen Kreises.
2. Die Terminankündigung enthält ein Formular, in das die Befragten für alle Haushaltsangehörigen Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Merkmal zur Staatsangehörigkeit, Familienstand, Merkmal zur Hauptwohnung eintragen.
3. Zum Termin holt der / die Erhebungsbeauftragte dieses Formular ab und gibt den Befragten einen Internet-Zugangscode oder einen weiteren Papier-Fragebogen.

Sicher vor Betrügern
  • Erhebungsbeauftragte kommen nicht ohne Terminankündigung. Die Terminankündigung wird in Ihren Briefkasten geworfen und enthält auch ein Schreiben des Oberbergischen Kreises.
  • Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen Ausweis.
  • Erhebungsbeauftragte fragen Sie niemals nach Bankverbindung, PIN, E-Mail-Adresse.
  • Es ist nicht notwendig, dass Erhebungsbeauftragte die Wohnung/das Haus betreten. Die Abholung der Fragebögen kann an der Haustür erfolgen.
  • Bei Zweifeln können sich Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises telefonisch unter 02261 / 88-1960 erkundigen, welche/r Erhebungsbeauftragte für Sie zuständig ist. Das macht aber erst Sinn, wenn eine Terminankündigung vorliegt.
  • Die allgemeine Info-Hotline zum Zensus in NRW ist von Mo. – Fr. von 07:00 bis 21:00 Uhr und Sa. von 09:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 / 82838383 erreichbar.
     
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