Auf die Anzeige des Bergneustädters meldete sich ein angeblicher Kaufinteressent, der sich mit dem 72-Jährigen auf eine Vorausbezahlung per Scheck und anschließenden Versand der Waren einigte. Tatsächlich erhielt der Senior kurz darauf ein Scheck, der allerdings mit einem Betrag von über 4.000 Euro weit über den vereinbarten Kaufpreis hinausging. Diesen Umstand begründete der Käufer mit einem Irrtum und bat darum, den über den Kaufpreis hinausgehenden Betrag bitte zurück zu überweisen.
Dem 72-Jährigen war die Sache aber nicht geheuer und erkundigte sich bei der Polizei, wo diese Masche hinreichend bekannt ist. Der Trick dabei ist, dass der Scheck zunächst eingelöst werden kann. Platzt dann allerdings der Scheck, weil das entsprechende Konto keine Deckung aufweist, holt sich die Bank das Geld vom Scheckeinreicher zurück, der dann auf seinem Schaden sitzen bleibt.