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Impfpass
Gefälschte Impfzertifikate sind kein Kavaliersdelikt
Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis.

Für viele Aktivitäten ist aktuell ein 3G- oder 2G-Nachweis erforderlich. In den vergangenen Wochen fielen auch im Oberbergischen Kreis bei den entsprechenden Kontrollen immer wieder Personen auf, die gefälschte Impfpässe vorzeigten. „Sich mit einem gefälschten Impfpass Zutritt verschaffen zu wollen, ist kein Kavaliersdelikt und mit empfindlichen Strafen verbunden“, weiß Landrat Jochen Hagt.
PLZ
51643
Polizei Oberbergischer Kreis
Polizei Oberbergischer-Kreis

Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis.

Oberbergischer Kreis. Für viele Aktivitäten ist aktuell ein 3G- oder 2G-Nachweis erforderlich. In den vergangenen Wochen fielen auch im Oberbergischen Kreis bei den entsprechenden Kontrollen immer wieder Personen auf, die gefälschte Impfpässe vorzeigten. „Sich mit einem gefälschten Impfpass Zutritt verschaffen zu wollen, ist kein Kavaliersdelikt und mit empfindlichen Strafen verbunden“, weiß Landrat Jochen Hagt.

Bis vor kurzem war es unter Juristen umstritten, ob es für die Herstellung, den Vertrieb oder die Nutzung eines gefälschten Impfpasses eine Lücke im Strafrecht gibt. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuches am 24. November 2021 herrscht in diesem Punkt nun Klarheit: Für den gesamten Prozess von der Herstellung bis zum Gebrauch von gefälschten Impfpässen sind in den §§ 275 bis 279 StGB bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Bislang ermittelt die Polizei im Oberbergischen Kreis in etwa 160 Fällen, die gefälschte Impfausweise zum Inhalt haben.

Daneben sind auch die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung angepasst und verschärft worden. So soll bei Zutrittskontrollen beispielsweise die CovPassCheckApp genutzt werden, mit der gefälschte digitale Impfzertifikate schnell erkannt werden können. Werden diese Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, sieht der Bußgeldkatalog der Corona-Schutzverordnung Geldbußen bis zu 2.000 Euro vor.

Die Ausstellung gefälschter Testnachweise und deren Nutzung ziehen ebenfalls empfindliche Geldbußen zwischen 1.000 und 5.000 Euro nach sich. Bei gefälschten Testnachweisen drohen außerdem Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Doch Strafen und Geldbußen sind das eine, viel folgenreicher können die Auswirkungen solcher Vergehen sein, die eine weitere Verbreitung des Coronavirus zur Folge haben. „Wer gefälschte Impfnachweise nutzt, um sich damit vor Impfung und Testung zu drücken, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit. Dieses Verhalten bringt auch Mitmenschen in Gefahr“, macht Landrat Jochen Hagt deutlich.

Prüfung von Impfausweisen

Seit der Einführung von 3G am Arbeitsplatz melden sich vermehrt Unternehmen wegen des Verdachts auf gefälschter Impfdokumente beim Gesundheitsamt. Auch Apotheken, denen für die Ausgabe der digitalen Nachweise gefälschte Impfpässe vorgelegt werden, kommen bei unklaren Fällen auf die Amtsapothekerin zu. „Das Gesundheitsamt unterstützt in solchen Einzelfällen bei der Überprüfung der Daten und gibt seine Einschätzung zu den vorgelegten Dokumenten ab. Bei 90 Prozent der Anfragen bestätigt sich der Verdacht der Fälschung“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.

Wenn sich der Verdacht Fälschung erhärtet, geben der Kreis oder auch die Unternehmen und Apotheken Anzeigen bei der Polizei auf. Die Apotheken seien unter anderem über das Gesundheitsamt informiert worden, was bei der Ausstellung der Impfzertifikate zu beachten ist. „Im Rahmen von 3G am Arbeitsplatz gehen die Unternehmen oftmals auch arbeitnehmerrechtliche Schritte“, weiß Kreisdirektor Klaus Grootens.

Gerüchte zu Infektionspartys

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erreichten in den vergangenen Tagen Gerüchte über „Infektionspartys“ im Oberbergischen Kreis. Das Gesundheitsamt geht diesen Hinweisen nach. Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor.

„Infektionspartys“ sind bereits in anderen Kreisen aufgefallen. Bei diesen Zusammenkünften treffen sich die Teilnehmenden, um sich gezielt mit dem Coronavirus zu infizieren. Ziel ist es, nach der durchgemachten Infektion den sogenannten „Genesenenstatus“ zu erlangen. Mit dem Genesenenstatus können dann Angebote wahrgenommen werden, bei denen ein 2G- oder 3G-Nachweis erforderlich ist. Durch die Ansteckung wollen die Personen die Impfung und/oder die Testung umgehen.

„Dieses Verhalten verurteile ich scharf. Die Infektion ist keine Alternative zur Impfung oder Testung“, erklärt Kaija Elvermann. Sie macht deutlich: „Diese Menschen haben immer noch nicht verstanden, wie gefährlich die Corona-Infektion ist. Covid-19 kann schwerwiegende Folgen haben. Neben der akuten Infektionsphase, die mit einem schweren Verlauf und schlimmstenfalls dem Tod einhergehen kann, drohen auch Langzeitfolgen, die unter Umständen für immer bleiben.“

Kreisdirektor Klaus Grootens teilt diese Einschätzung und macht deutlich, dass der Kreis auch gegen Teilnehmende von Infektionspartys vorgehen wird, sollten sich die aktuellen Gerüchte bewahrheiten: „Wenn ausreichend Belege für eine Teilnahme an solchen Infektionspartys vorliegen, würden wir diese Informationen an die Polizei weitergeben.“ Anzeigen könnten bei Verdachtsfällen nicht nur gegen die infektiöse Person erstattet werden, die ihre Quarantäne bricht, sondern auch gegen die Personen, die sich aktiv anstecken wollen.

Laut Infektionsschutzgesetz können Personen, die vorsätzlich ihre Quarantäne brechen und andere Personen mit dem Coronavirus anstecken, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden (vgl. § 74 Abs. 1 IfSG).

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