Die Maßnahme war am 01.09.2025 auf Antrag der Direktion Kriminalität der Bonner Polizei zunächst für 28 Kalendertage durch den Behördenleiter genehmigt worden (siehe Pressemeldung vom 29.08.2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/6106908).
Die Strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.