Radfahrer
Radfahrende im Blick
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Fahrradnutzung hat im Oberbergischen, auch wegen der Pandemie, zugenommen. Besonders Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Daher hat die Polizei ein paar Tipps für alle Verkehrsteilnehmenden zusammengestellt, die zur Reduzierung von Unfällen mit Radfahrenden beitragen.

Zugeparkte Radwege, Radfahrende, die erst spät oder gar nicht gesehen werden und das Abbiegen (Stichwort Toter Winkel) sind Themen, die die Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr beeinträchtigen. Dabei hat die Fahrradnutzung in der Pandemie insgesamt zugenommen und besonders Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Daher hat die Polizei ein paar Tipps für alle Verkehrsteilnehmenden zusammengestellt, die zur Reduzierung von Unfällen mit Radfahrenden beitragen:

Sichtbarkeit

Radfahrende sind durch das schmalere Erscheinungsbild schlechter erkennbar, also machen Sie sich sichtbar z.B. durch helle Bekleidung und Beleuchtung.

Sicherheit

Ein Fahrradhelm verhindert keinen Unfall, aber mindert Unfallfolgen!

Ablenkung

Egal, ob als Fußgänger, Radfahrender oder im Auto. Ablenkungen z.B. durch das Handy erhöhen das Unfallrisiko.

Alkohol und Drogen

Ein bisschen was getrunken, aber zum Glück sind Sie ja mit dem Rad unterwegs? Falsch! Auch für Radfahrende gibt es eine Promillegrenze. Auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und Drogen sind Tabu. Ab 0,3 Promille oder mehr ist eine Strafanzeige möglich. Sind es gar 1,6 Promille oder mehr gibt es zu der Anzeige noch Punkte und ein Bußgeld.

Schutzstreifen und Radwege

Fahrradschutzstreifen und Radwege sind für parkende und haltende Fahrzeuge tabu. Ausweichen auf Schutzstreifen ist jedoch erlaubt, wenn Radfahrende nicht dadurch gefährdet werden.

Rote Ampeln

Bei Rot gilt Stopp! Für Alle. Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist. Das gilt auch bei der Fußgängersicherheit.

Abbiegen

Vorsicht beim Richtungswechsel! – Umsicht und Rücksicht sind buchstäblich zu verstehen, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Abbiegen nach links verlangt von Rad Fahrenden besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Rad Fahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen! 

Gleichberechtigung

Gleiches Recht für alle! – Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fahrradfahrer haben keinen Gurtschutz und keine Knautschzone!

Abstand

Überholen nur mit Abstand! – Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Rad Fahrende nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften.

Trainings

Machen Sie Rad- und Pedelctrainings. Nehmen Sie an Rad- oder Pedelectrainings teil. Diese werden von verschiedenen Trägern wie bspw. den Verkehrswachten angeboten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110