Job-Scamming

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Job-Scamming
Identitätsdiebstahl bei der Bewerbung im Internet
Beim sogenannten "Job-Scamming" kopieren bzw. verfälschen Täter Webseiten von tatsächlich existierenden Unternehmen und erstellen gefälschte Stellenanzeigen im Internet.
LKA NRW

Es handelt sich also nicht um echte, sondern betrügerischen Stellenangebote. Die Täter/-innen nutzen dabei aus, dass heute fast alles digital abgewickelt wird.

Die Masche

Mit einem vorgetäuschten Bewerbungsverfahren versuchen die Betrüger/-innen an sensible Daten wie Ausweispapiere zu kommen. Das läuft so: Um angeblich die Identität mit einem Video-Ident-Verfahren festzustellen, sollen Bewerber/-innen ein Konto bei einer Bank eröffnen. Den Betroffenen wird versichert, dass das Konto lediglich zur Legitimation dient und im Anschluss sofort gelöscht wird. 

Was die Opfer nicht wissen: Die Täter/-innen haben die Eröffnung des Kontos bereits vorher auf den Namen der Bewerber/-innen eingeleitet. Wenn die sich nun über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifizieren, eröffnet die Bank ein Konto mit den von den Täter/-innen zuvor übermittelten Kontaktdaten. Damit ist der Zugang zu diesem Konto für sie offen und kann für weitere Straftaten genutzt werden. Die Falle schnappt zu. 

Betroffene erfahren in der Regel erst später von dem Betrug. Je nach dem, wie und wozu die Betrüger/-innen das Konto nutzen, kann der Verdacht entstehen, dass die Opfer selbst Straftaten begangen haben. Es kann zu Schadensersatzforderungen kommen.

Darauf sollten Sie achten

  • Prüfen Sie sorgfältig das Stellenangebot, auf das Sie sich bewerben.
  • Ist der Absender (Anbieter) tatsächlich existent?
  • Überprüfen Sie den Adressaten im Internet und fragen gegebenenfalls bei den selbst recherchierten Erreichbarkeiten nach, ob die Stelle ausgeschrieben ist.
  • Ist die in Aussicht gestellte Bezahlung angemessen oder handelt es sich um ein sehr gutes Angebot mit nicht notwendigen Vorkenntnissen oder Qualifikationen?
  • Werden Sie noch vor der Übersendung eines Arbeitsvertrages um Übersendung sensibler Daten mittels E-Mail oder Messenger-Dienst gebeten? 

Die Polizei rät

  • Übermitteln Sie keine sensiblen oder persönlichen Daten, wie etwa Ablichtungen von Ausweispapieren, an unbekannte Personen.
  • Lehnen Sie eine Kontoeröffnung mittels Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren ab.
  • Sollen Sie dennoch eine Videoidentifikation durchführen, teilen Sie dem Dienstanbieter deutlich mit, wofür Sie die aktuelle Identifizierung durchführen (Identifizierung für eine Bewerbung auf eine Stelle). Sollten Betrüger diese nutzen, um hinterrücks ein Konto zu eröffnen, würde der Dienstleister abbrechen und vor Betrug warnen.
  • Lassen Sie ggf. Ihr Konto sperren, wenn Sie bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie einem Fremden Ihre Daten übermittelt haben. 

Weitere Informationen finden Sie auf:

Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK)

Verbraucherzentrale NRW: Falsche Stellenanzeigen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110