Opferschutz und Opferhilfe sind im Rahmen der Gefahrenabwehr als polizeiliche Aufgabe festgeschrieben und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger neben professioneller polizeilicher Ermittlungsarbeit bei der Wahrung und Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
Der konsequenten Strafverfolgung stehen Opferschutz und Opferhilfe gleichwertig gegenüber und sollten daher von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss des Verfahrens vor Gericht und darüber hinaus selbstverständlich sein.
Opfer...
ist, wer durch eine Tat, einen Unfall oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurde, sei es physisch, psychisch und/oder materiell.
Opfer können sein:
-
Geschädigte (beispielsweise nach Straftaten, Verkehrsunfällen, schädigenden Ereignissen)
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Zeugen (wie beispielsweise Eltern, Angehörige, Bezugspersonen von Verstorbenen, Vermissten, Helfern bei Unglücksfällen, Katastrophen)
Opferrechte...
sind durch Gesetzesänderungen gestärkt worden und ergeben sich u. a. aus
- Polizeigesetz (Polizeiliches Handeln in Fällen Häuslicher Gewalt, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor Häuslicher Gewalt)
- Gewaltschutzgesetz (Die richterliche Schutzanordnung schützt die Privatsphäre des Opfers und regelt den Umgang zwischen Opfer und Täter)
- Opferentschädigungsgesetz (Opfer von Gewalttaten erhalten Versorgung nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetz)
- Opferanspruchssicherungsgesetz (Geschädigte erhalten gesetzliches Pfandrecht an Erlösen, die dem Täter aus einer öffentlichen Vermarktung der Tatgeschichte zufallen)
- Opferrechtsreformgesetz (Änderungen der Strafprozessordnung zu Gunsten des Opfers)
- Opferschutzbeauftragte (sind in jeder Kreispolizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalens benannt und haben eine Schlüsselposition für einen professionellen Opferschutz innerhalb der Polizei).
Die Aufgabengebiete liegen hier in
- Bildung/Aufbau von örtlichen Hilfsnetzwerken
- Frühzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Opfer
- Vermitteln an Hilfsorganisationen und Fachdienststellen (Weisser Ring, Beratungsstellen, Gesundheitsamt, Sozialamt)
- Aufzeigen von Rechtsansprüchen (Gewaltschutzgesetz, OEG)