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Grundgesetz
Versammlungen
Sie möchten eine öffentliche Versammlung, eine Kundgebung oder einen Aufzug durchführen?
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
 

Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen teilzunehmen.

Versammlungen, Kundgebungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz (Artikel 8 GG) und das Versammlungsgesetz geregelt.

Eine Besonderheit ist die "Versammlung unter freiem Himmel", die mindestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Kreispolizeibehörde angemeldet werden muss.

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das neben stehende Formular "Anmeldung einer öffentlichen Versammlung/eines Aufzuges unter freiem Himmel" und senden es ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail unter Beachtung der 48-Stunden Frist an die oben angeführte Adresse.

Zur Klärung aller weiteren Einzelheiten vereinbaren Sie bitte ein Kooperationsgespräch mit uns. In diesem Gespräch können alle Fragen rund Ihre Veranstaltung erörtert und geklärt werden.

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